Praxislabor vs. Dentallabor – Der Zahnarzt und sein Handwerk

Mit dem Titel „Das zahnärztliche Praxislabor. Handwerks-, berufs-, wettbewerbs- und sozialrechtliche Grenzen“ wurde ein Gutachten der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Steffen Detterbeck (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Marburg) und Prof. Dr. Hermann Plagemann (Honorarprofessor an der Universität Mainz) publiziert (http://www.avz-berlin.eu/assets/avz-rechtsgutachten.pdf). Hier ging es im Wesentlichen um die Frage der rechtlichen Zulässigkeit von zahnärztlichen Praxislaboren. Hingegen zu Dentallaboren, die der Handwerksordnung und der Meisterpflicht unterliegen, sind Praxislabore Bestandteil der freiberuflichen zahnärztlichen Tätigkeit. Die Handwerksordnung findet hier also keine Anwendung.

Weitere Informationen: https://medizinrecht-blog.de/zahnarztrecht/dentallabor-praxislabor/ 

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